Regulamine

ZŁÓŻ ZAMÓWIENIE PRZEZ TELEFON

Zamów Regulamine

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN für Steel and Constructions Sp. z o.o.

Artikel 1 – Allgemeines

  1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, alle bei uns aufgegebenen Bestellungen und alle mit uns geschlossenen Verträge. Wir lehnen ausdrücklich jede Bezugnahme des Kunden auf andere allgemeine Bedingungen (unabhängig davon, ob es sich um die eigenen Bedingungen des Kunden oder die eines Dritten handelt) in einer Phase des Vertragsabschlusses mit uns ab. Soweit sie den schriftlichen Kaufbedingungen, Ausschreibungsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen, haben unsere Geschäftsbedingungen Vorrang, es sei denn und soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden von uns ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
  2. Unter diesen Bedingungen sind die folgenden Begriffe wie folgt zu verstehen:

„Kunde“: jede natürliche Person oder juristische Person, die Produkte von uns kauft oder der wir Angebote unterbreiten;

„Wir“ oder „uns“: Steel and Constructions Sp. z o.o., das Unternehmen, das eine Bestellung vom Kunden erhalten oder einen Vertrag mit diesem geschlossen hat, oder die Partei, die in ihrem Angebot auf diese allgemeinen Bedingungen Bezug nimmt;

„Produkte“: alle Gegenstände, die Gegenstand eines Vertrags sind, sowie alle Ergebnisse der Erbringung von Dienstleistungen durch uns, wie Auftragsvergabe, Montage, Installation, Beratung, Schweißarbeiten usw.

Artikel 2 – Angebote; Abschluss von Verträgen

  1. Alle unsere Angebote bzw. Preisangebote sind 30 Tage nach dem Datum des Angebots bzw. Preisangebots gültig, sind jedoch jederzeit unverbindlich. Innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonntage oder Feiertage) nach Eingang der Annahme durch den Kunden können wir das Angebot widerrufen.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn und soweit wir die Bestellung des Kunden schriftlich annehmen oder wenn wir mit der Ausführung der Bestellung beginnen. Das Datum des Vertragsabschlusses ist entweder das Datum, an dem wir die schriftliche Auftragsbestätigung senden, oder der erste Tag der tatsächlichen Arbeit an der Bestellung.
  3. Sofern Arbeiten auf Wunsch des Kunden vor Abschluss eines Vertrages von uns ausgeführt werden, haben wir das Recht, eine entsprechende Zahlung in Übereinstimmung mit den damals geltenden Sätzen zu verlangen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern oder anderen Untergebenen sind für uns nur nach und insoweit bindend, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.


Artikel 3 – Preise

  1. Die vertraglichen Preise verstehen sich in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Lagerplatz, d. H. ohne Transport und / oder Versand, Verpackung, Versicherung und alle von den Behörden zu erhebenden Zölle oder Steuern oder andere Abgaben und Gebühren. Solche Kosten sind vollständig vom Kunden zu tragen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Wenn die Preise für Materialien, Ressourcen, Teile, Rohstoffe, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge und staatliche Abgaben nach dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags gemäß Artikel 2 Absatz 2, jedoch vor Umsetzung der Bestellung, erhöht werden, haben wir das Recht, unsere Preise entsprechend anzupassen.

Artikel 4 – Lieferzeit

  1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und immer unverbindlich; sie gelten nicht als endgültige Termine.
  2. Der Lieferzeitpunkt (sofern er als Zeitraum angegeben ist) beginnt an dem in unserer schriftlichen Auftragsannahme angegebenen Datum. Wenn wir bei der Bestellung eine vollständige oder teilweise Zahlung verlangen, beginnt die Lieferfrist mit dem Datum, an dem wir diese Zahlung oder Teilzahlung erhalten.

Artikel 5 – Höhere Gewalt

  1. Wir haften unter keinen Umständen für die Nichterfüllung unserer Verpflichtungen oder die nichtrechtzeitige Erfüllung aufgrund höherer Gewalt oder für die Folgen eines solchen Versäumnisses. Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, entweder die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Umstände höherer Gewalt zu verlängern oder den Vertrag oder Teile davon, die noch nicht ausgeführt wurden, aufzulösen, ohne Schadenersatz als Folge leisten zu müssen. Wir werden den Kunden so schnell wie möglich über eine Situation höherer Gewalt informieren.
  2. Zu den Umständen höherer Gewalt gehören mindestens Krieg, Feindseligkeiten, öffentliche Unruhen, Krawalle, Geiselnahme, zivile Unruhen, Feuer, nukleare Katastrophen oder Fehlfunktionen von Kernkraftwerken, Wasserschäden und Überschwemmungen, Streiks, Sitzstreiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräfte oder Rohstoffen, Fehlfunktionen von Maschinen oder Anlagen, Unterbrechungen der Energieversorgung in unserem Unternehmen oder in Unternehmen Dritter, bei denen wir die erforderlichen Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise sowie während der Lagerung beziehen müssen oder während des Transports, unabhängig davon, ob er unter unserer Leitung durchgeführt wird oder nicht, und darüber hinaus alle anderen Ursachen, die unverschuldet oder unsererseits auftreten und die es teilweise oder vollständig unmöglich machen, unseren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachzukommen, oder die es unangemessen machen, dies von uns zu erwarten dies unabhängig davon, ob diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätten vorgesehen sein können.
  3. Bei höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrages für maximal 3 Monate auszusetzen, ohne dass ein rechtlicher Eingriff erforderlich ist. Wenn die Umstände höherer Gewalt über einen Zeitraum von 3 Monaten bestehen geblieben sind, haben wir das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, besteht auch dann, wenn die erforderlichen Arbeiten vollständig oder vernünftigerweise unmöglich geworden sind.

Artikel 6 – Lieferung

  1. Sobald die betreffenden Produkte unsere Räumlichkeiten verlassen haben oder wenn wir den Kunden schriftlich darüber informiert haben, dass die Produkte versandbereit sind, gelten sie ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 8 als geliefert. Der Lieferort ist unser Lagerort oder (bei bezahlter Lieferung) der im Frachtbrief angegebene Entladeort. Wenn die Lieferung in Raten erfolgt, gelten die einzelnen Raten einzeln als geliefert.
  2. Wenn lieferfertige Materialien aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, nicht an ihren Bestimmungsort transportiert werden können, sind wir berechtigt, diese Materialien auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern (und gegebenenfalls zu entladen) und dafür eine Zahlung zu verlangen. Dies kann nach unserem Ermessen an unserem Lagerort oder an einem geeigneten Ort so nahe wie möglich am Entladeort erfolgen, wie im Frachtbrief angegeben.

Artikel 7 – Risiko

  1. Das Risiko geht zum Zeitpunkt der Lieferung im Sinne von Artikel 6 auf den Kunden über.
  2. Wenn der Kunde die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß entgegennimmt, gilt der Kunde als in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Kunde haftet dann für Schäden, die sich aus diesem Verzug ergeben. Wir haben dann das Recht, die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern oder an Dritte zu verkaufen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht innerhalb einer Woche nach Mahnung vollständig nachkommt. Der Kunde schuldet weiterhin den Kaufpreis zuzüglich der Zinsen und aller weiteren Kosten; Wenn die Produkte jedoch an Dritte verkauft werden, wird der Nettoerlös eines solchen Verkaufs abgezogen.

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt

  1. Wir bleiben Eigentümer aller von uns gelieferten Produkte, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen uns gegenüber in Bezug auf die betreffenden Transaktionen, früheren Transaktionen und nachfolgenden Transaktionen erfüllt hat. Solange der Kunde dies nicht getan hat, sind die von uns gelieferten Produkte von anderen Produkten getrennt und eindeutig als unser Eigentum zu kennzeichnen. Sie sind ordnungsgemäß zu versichern und ordnungsgemäß zu sichern.
  2. Wenn der Kunde eine Verpflichtung uns gegenüber gemäß Absatz 1 dieses Artikels nicht erfüllt oder wenn zu befürchten ist, dass der Kunde die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir berechtigt, die gelieferten Produkte sofort wieder in Besitz zu nehmen, wo immer sie sich befinden, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Die Kosten für die Rücknahme gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Solange die ausstehenden Ansprüche nicht erfüllt sind, hat der Kunde nicht das Recht, diese Produkte zu veräußern oder eine besitzergreifende oder nicht besitzergreifende Verpfändung darauf zu begründen.
  4. Wenn wir uns aufgrund von Entstellung, Verformung oder Beitritt der gelieferten Produkte nicht auf den Eigentumsvorbehalt berufen können, ist der Kunde verpflichtet, uns die neu hergestellten Produkte zu verpfänden und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
  5. Jede Zahlung, die wir vom Kunden erhalten, wird zunächst zur Begleichung von Forderungen verwendet, die wir möglicherweise gegen den Kunden in Bezug auf Gegenstände haben, für die der Eigentumsvorbehalt im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels nicht gilt oder nicht mehr gilt. Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht, wenn wir auf einen Anspruch gegen den Kunden verzichten.
  6. Wenn die gelieferten Gegenstände in ein Land transportiert werden, in dem der oben beschriebene Eigentumsvorbehalt nicht anerkannt wird, gewährt der Kunde auf eigene Kosten ein Recht auf Verpfändung oder Sicherheitsinteresse oder gleichwertige Rechte an der gelieferten Ware gemäß den örtlichen Gesetzen.

Artikel 9 – Zahlung

  1. Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises nach unserem Ermessen entweder per Nachnahme oder innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung gemäß den Bestimmungen von Artikel 6.
  2. Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug oder Verrechnung; Aufrechnung oder Verrechnung sind nicht gestattet. Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass er irgendwelche Ansprüche in Bezug auf die Lieferung oder Ausführung des Auftrags hat, entbindet er ihn nicht von der Zahlungsverpflichtung in der vereinbarten Weise und hat nicht das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen zu verschieben.
  3. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auftreten, sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung ganz oder teilweise für den Kaufpreis zu verlangen, bevor die Arbeiten ausgeführt oder fortgesetzt werden, oder eine angemessene Sicherheit vom Kunden zu verlangen wie eine Bankgarantie oder eine nicht bekannt gegebene Verpfändung der von uns gelieferten Produkte. In solchen Fällen sind wir auch berechtigt, Sendungen nur gegen Barzahlung zu liefern.
  4. Die Tatsache, dass eine Zahlungsfrist abgelaufen ist, reicht aus, um den Kunden als rechtlich in Verzug zu betrachten. In diesem Fall können alle Forderungen, die wir möglicherweise gegen den Kunden haben, sofort in vollem Umfang geltend gemacht werden, unbeschadet unserer anderen Rechte. Wir sind berechtigt, alle anderen Lieferungen auszusetzen, bis die bestehenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
  5. Ohne dass eine offizielle Inverzugsetzung erforderlich ist, schuldet der Kunde Zinsen für alle Beträge, die nicht bis zum letzten Tag der Zahlungsfrist beglichen sind. Diese Zinsen werden ab diesem Tag zu dem dann geltenden gesetzlichen Handelszinssatz gemäß Artikel 6.119a des niederländischen Zivilgesetzbuches berechnet. Bleibt der Kunde nach Ablauf einer weiteren schriftlich festgelegten Zahlungsfrist mit dem geschuldeten Betrag zuzüglich Zinsen in Verzug, so ist der Kunde verpflichtet, uns alle außergerichtlichen Aufwendungen zu erstatten; diese machen mindestens 15% des ausstehenden Betrags aus und betragen immer mindestens EUR 700 ohne Umsatzsteuer. Für den Fall, dass eine der Verpflichtungen aus diesem Vertrag vom Kunden nicht erfüllt wird, trägt der Kunde alle uns entstandenen rechtlichen und außergerichtlichen Kosten (einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand und Rechtsanwälte) vollständig.
  6. Alle Zahlungen werden zunächst zur Begleichung von Kosten, Schäden und Zinsen und erst danach zur Begleichung des geschuldeten Hauptbetrags verwendet.

Artikel 10 – Aufhebung

  1. Für den Fall, dass der Kunde mit einer unfreiwilligen Liquidation, einem offiziellen Moratorium, der Schließung oder Auflösung seines Geschäfts konfrontiert ist, werden alle Verträge mit dem Kunden nach geltendem Recht aufgehoben, es sei denn, wir informieren den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist darüber, dass wir die Erfüllung (eines Teils) des betreffenden Vertrag bzw. der Verträge verlangen. In diesem Fall haben wir folgendes Recht Inverzugsetzung:

– die Erfüllung der Verträge zu verschieben, bis die Zahlung angemessen garantiert wurde;

und/oder

– alle Zahlungsverpflichtungen, die wir gegenüber dem Kunden haben, aus irgendeinem Grund zu

verschieben;

unbeschadet unserer sonstigen Rechte und ohne dass wir für Schäden haften.

  1. Sollte ein Ereignis gemäß Absatz 1 dieses Artikels eintreten, sind alle Forderungen, die wir möglicherweise gegen den Kunden haben, unverzüglich und vollständig zu zahlen, und wir haben das Recht, die betreffenden Produkte wieder in Besitz zu nehmen. In diesem Fall haben wir das Recht, die Standorte und Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um die Produkte wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit wir unsere Rechte ausüben können.

Artikel 11 – Stornierung

  1. Eine Stornierung der Bestellung ist nur möglich, wenn wir dem schriftlich zustimmen und Bedingungen unterliegen, die wir für jeden Fall festlegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Entschädigung für Gewinnausfall.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Stornierung der Bestellung ergeben.

Artikel 12 – Inspektion und Beschwerden

  1. Wir liefern nur Materialien zweiter Wahl und/oder gebrauchte Materialien. Unter Material zweiter Wahl wird verstanden: Material, das ohne das entsprechende Herstellungszertifikat und ohne (Qualitäts-) Garantie geliefert wird. Es ist möglich, dass dieses Material Mängel aufweist, z. B.:
  2. Untergröße und/oder
  3. Qualitätsmängel und/oder
  4. außerhalb der Toleranz in Bezug auf Abmessungen und/oder Dicke

und/oder

  1. außerhalb der Toleranz in Bezug auf mechanische oder chemische Parameter
  2. oder es kann andere Anomalien haben.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Produkte an unserem Standort gründlich zu prüfen und/oder vor dem Kauf zu probieren oder zu probieren lassen. Nach dem Kauf kann der Kunde aufgrund der oben in Absatz 12.1 genannten Abweichungen keine Ansprüche geltend machen.
  4. Die Prüfung von Gewichten, Abmessungen und Mengen erfolgt auf Kosten des Kunden und auf dessen Anweisung. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach dem Liefertermin per Einschreiben bei uns eingehen; Andernfalls gelten die auf Frachtbriefen, Lieferscheinen, Wiegezertifikaten und dergleichen angegebenen Mengen, Abmessungen und Gewichte als korrekt. Reklamationen können sich nur auf Gewichte, Maße und Mengen beziehen.
  5. Der Kunde hat uns jederzeit und mindestens für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Eingang des eingeschriebenen Schreibens mit der Beschwerde die Möglichkeit zu geben, die geltend gemachten Mängel zu prüfen. Geschieht dies nicht, verliert der Kunde jegliches Anspruchsrecht hinsichtlich dieser Mängel. Während des oben genannten Zeitraums ist der Kunde verpflichtet, die von uns gelieferten Waren getrennt von ähnlichen Waren zu lagern und sie müssen eindeutig identifizierbar sein.
  6. Ansprüche, die innerhalb der festgelegten Frist geltend gemacht werden, begründen den Kunden nicht, seine Zahlungsverpflichtungen zu verschieben. Es steht dem Kunden nicht frei, die Produkte zurückzugeben, bevor wir unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben. Wir sind nur verpflichtet, die gelieferten Produkte zu ersetzen, wenn und soweit die Produkte zu diesem Zeitpunkt in unserem Geschäft verfügbar sind und nicht für eine andere Lieferung reserviert wurden.

Artikel 13 – Haftung

  1. Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits haften wir niemals für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste des Kunden, einschließlich Folgeschäden, immaterieller Schäden, entgangenen Gewinns oder Umweltschäden oder Schäden infolge Verpflichtungen Dritter.
  2. Wenn und soweit wir trotz der vorstehenden Bestimmungen in einem bestimmten Fall vom zuständigen Gericht haftbar gemacht werden, ist unsere Haftung gegenüber dem Kunden aus irgendeinem Grund in jedem Fall für jedes Ereignis begrenzt (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein einziges Ereignis zu betrachten ist) zum jeweiligen Vertragspreis ohne Umsatzsteuer.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns von sämtlichen Kosten, Schäden und Zinsaufwendungen zu schadlos zu halten und zu entschädigen, die uns als direkte Folge von Ansprüchen Dritter gegen uns im Zusammenhang mit Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen im oder im Rahmen des Ausführung des Auftrags, für den wir nach diesen Bedingungen keine Haftung gegenüber dem Kunden übernehmen.
  4. Wenn Steel and Constructions Sp. z o.o. oder Dritte, die nach den Anweisungen von Steel and Constructions Sp. z o.o. arbeiten, Handlungen an dem gelieferten Material (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schweißen, Sandstrahlen und Beschichten) vorgenommen haben, haftet Steel and Constructions Sp. z o.o. nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Ausführung solcher Handlungen entstehen. Wenn sich herausstellt, dass eine solche Verarbeitung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, entscheidet Steel and Constructions Sp. z o.o., ob:

– die Verarbeitung erneut durchzuführen ist;

– das Problem zu beheben ist. In diesem Fall muss der Kunde den an Steel and Constructions Sp. z o.o. bezahlten Materialtransport zurückgeben;

– dem Kunden (höchstens) den Betrag zu gutschreiben, der an Steel and Constructions Sp. z o.o. für die gegenständliche Bearbeitung gezahlt

wurde.

Artikel 14 – Anwendbares Recht, zuständiges Gericht und Gerichtsbarkeit

  1. Alle mit uns geschlossenen Verträge, für die diese Bedingungen ganz oder teilweise gelten, unterliegen dem polnischen Recht.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus mit uns geschlossenen Verträgen ergeben können, unterliegen dem Urteil des zuständigen Gerichts in Warszawa (PL), unbeschadet unseres Rechts, den Kunden vor dem für den Wohnort des Kunden zuständigen Gericht vorzuladen.

Artikel 15 – Erläuterung der Bedingungen

  1. Diese Bedingungen wurden in polnischer, englischer und deutscher Sprache erstellt. Bei inhaltlichen oder bedeutungsmäßigen Unterschieden hat der polnische Text Vorrang.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nach Ansicht des zuständigen Richters in irgendeiner Weise ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die anderen hierin enthaltenen Bestimmungen, d. h. beschränkt sich der Geltungsbereich des Gerichtsurteils auf die Bestimmung, auf die es sich bezieht.